Beschluss der Kommission vom 15. Dezember 2010 zur Änderung der Richtlinie 2008/90/EG des Rates hinsichtlich der Verlängerung der Ausnahmeregelung für die Einfuhrbedingungen für Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten zur Fruchterzeugung aus Drittländern (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2010) 8992) (2010/777/EU)
Die Richtlinie 2008/90/EG sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 6 32010D0777
Erwägungsgrund 6 32010D0777Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen