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Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß diesem Beschluss sollte die Kommission gewährleisten, dass normale Wettbewerbsbedingungen herrschen und erhalten und respektiert werden. Vor allem im Hinblick auf den Strommarkt sollten die Beihilfen für die Kohleindustrie die Stromerzeuger nicht bei der Wahl ihrer Primärenergiequellen beeinflussen. Daher sollten die Kohlepreise und -mengen von den Vertragsparteien unter Berücksichtigung der Weltmarktbedingungen frei vereinbart werden.
Die Mitgliedstaaten notifizieren alle Beihilfen, die sie der Kohleindustrie im Laufe eines Geschäftsjahres auf der Grundlage dieses Beschlusses gewähren wollen.…
Die Beihilfen sollten degressiv ausgestaltet und ausnahmslos Steinkohleproduktionseinheiten vorbehalten sein, die unwiderruflich geschlossen werden sollen, um…
Anhand der in den Jahresberichten verlangten Angaben soll die Kommission die Gesamtbeihilfeniveaus überwachen und einen Überblick über die Auswirkungen der…
Um die umweltschädlichen Auswirkungen der Produktion von Kohle durch Steinkohleproduktionseinheiten, denen Stilllegungsbeihilfen gewährt werden, abzumildern,…
Aufgrund des EG-Vertrags hat die Kommission die Pflicht, dafür Sorge zu tragen, dass die Mitgliedstaaten weder öffentlichen noch privaten Unternehmen Beihilfen…
Die Höhe der Beihilfe ist so festzusetzen, dass bei den betreffenden Erzeugnissen das Marktgleichgewicht nicht gefährdet wird und die Wettbewerbsbedingungen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.