Erwägungsgrund 42 AGVO
Angesichts der spezifischen Nachteile und der Unterschiede zwischen KMU können unterschiedliche Beihilfeintensitäten und Aufschläge angewandt werden.
Angesichts der spezifischen Nachteile und der Unterschiede zwischen KMU können unterschiedliche Beihilfeintensitäten und Aufschläge angewandt werden.