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Dänemark, Deutschland, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Finnland und Schweden („teilnehmende Staaten“) haben sich darauf verständigt, gemeinsam das gemeinsame Forschungs- und Entwicklungsprogramm für die Ostsee BONUS (im Folgenden: „BONUS“) durchzuführen. BONUS dient der Förderung der wissenschaftlichen Entwicklung und Innovation durch Schaffung der rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen für eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Ostseeanrainerstaaten auf dem Gebiet der Umweltforschung im Ostseeraum.
Der Finanzbeitrag der Union zum gemeinsamen Forschungs- und Entwicklungsprogramm für die Ostsee BONUS („BONUS“), das Dänemark, Deutschland, Estland, Lettland,…
In Übereinstimmung mit den Zielen des Siebten Rahmenprogramms sollten sich andere Länder an BONUS beteiligen können, insbesondere die Anrainerstaaten der Ostsee…
Für die gemeinsame Durchführung von BONUS ist nach Maßgabe der Entscheidung 2006/971/EG eine spezifische Durchführungsstruktur erforderlich. Die teilnehmenden…
Die Kommission hat in ihrem Arbeitsprogramm 2007-2008 vom 11. Juni 2007 zur Durchführung des spezifischen Programms Zusammenarbeit eine finanzielle…
Auch wenn BONUS weitgehend auf die Umweltforschung ausgerichtet ist, berührt es mehrere thematisch verwandte Forschungsprogramme der Union zu einer Vielzahl von…
BONUS wird von dem Netz der Ostsee-Organisationen zur Wissenschaftsförderung (Baltic Organisations Network for Funding Science, „BONUS-EWIV“) durchgeführt.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.