Erwägungsgrund 5 32011D1080
Die EU-Garantie wurde für den Zeitraum 2007-2011 durch den Beschluss Nr. 633/2009/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über eine Garantieleistung der Gemeinschaft für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank aus Darlehen und Darlehensgarantien für Vorhaben außerhalb der Gemeinschaft gewährt.