Erwägungsgrund 4 32011D1080
Die Mehrheit der EIB-Finanzierungen in Regionen außerhalb der Union kommt in den Genuss einer von der Kommission verwalteten EU-Haushaltsgarantie (im Folgenden „EU-Garantie“), womit die auswärtige Politik der Union unterstützt und es der EIB ermöglicht werden soll, ohne Beeinträchtigung ihrer Bonität Investitionen außerhalb der Union zu finanzieren.