Erwägungsgrund 30 32021R0888
Einer Einrichtung, die sich am Programm beteiligen möchte, sollte ein Qualitätssiegel zuerkannt werden, sofern sie die entsprechenden Bedingungen erfüllt. Die Durchführungsstellen des Programms sollten das Verfahren für die Zuerkennung eines Qualitätssiegels durchgängig abwickeln. Die Durchführungsstellen des Programms sollten regelmäßig überprüfen, ob Einrichtungen weiterhin die Bedingungen erfüllen, die zur Zuerkennung ihrer Qualitätssiegel geführt haben. Ein Qualitätssiegel sollte aberkannt werden, wenn die von den Durchführungsstellen des Programms durchgeführten Überprüfungen ergeben, dass die fragliche Einrichtung diese Bedingungen nicht länger erfüllt. Der Verwaltungsaufwand für die Zuerkennung eines Qualitätssiegels sollte so gering wie möglich gehalten werden, damit kleinere Organisationen nicht von der Teilnahme abgeschreckt werden.