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Für die Zuerkennung des Siegels an eine nationale thematische Stätte muss diese sämtliche folgenden Bedingungen erfüllen:
Nachweis des europäischen Mehrwerts einer gemeinsamen Bewerbung im Vergleich zu einzelnen Bewerbungen;
Nachweis einer klaren thematischen Verbindung;
vollständige Einhaltung der Kriterien durch jede teilnehmende Stätte;
Benennung einer teilnehmenden Stätte als Koordinator, die als einzige Kontaktstelle für die Kommission dient;
Bewerbung unter einem gemeinsamen Namen.
Für Bewerbungen hinsichtlich nationaler thematischer Stätten gilt das gleiche Verfahren wie für andere Stätten. Jede teilnehmende Stätte füllt ein Bewerbungsformular aus, das dem Koordinator zugeleitet wird. Die Vorauswahl nationaler thematischer Stätten erfolgt durch den betreffenden Mitgliedstaat im Rahmen der in Artikel 10 Absatz 2 vorgesehenen Höchstzahl von Stätten.
Wird eine nationale thematische Stätte ausgewählt, so wird das Siegel der nationalen thematischen Stätte als Ganzes und unter dem gemeinsamen Namen zuerkannt.
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