Erwägungsgrund 14 32011D1194
Besteht eine klare thematische Verbindung zwischen mehreren in einem Mitgliedstaat befindlichen Stätten, so sollte die Maßnahme gemeinsame Bewerbungen zulassen. Solche gemeinsamen Bewerbungen sollten eine angemessene Anzahl teilnehmender Stätten zum Gegenstand haben und im Vergleich zu Einzelbewerbungen bezüglich derselben Stätten einen europäischen Mehrwert nachweisen.