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Während des ersten Bezugszeitraums für das Leistungssystem sollte die Kommission mit Unterstützung der EASA die wesentlichen Leistungsindikatoren bewerten und validieren, um sicherzustellen, dass das Sicherheitsrisiko angemessen ermittelt, gemindert und bewältigt wird. Die Mitgliedstaaten sollten diese wesentlichen Leistungsindikatoren überwachen und veröffentlichen und können entsprechende Ziele festlegen.
Damit die Kommission und die Mitgliedstaaten die Wirksamkeit der durch diese Verordnung eingeführten Meldeverfahren für Sicherheitsverletzungen beurteilen…
Die vom Leistungsüberprüfungsgremium vorgeschlagenen für die gesamte Europäische Union geltenden Leistungsziele in den Bereichen Umwelt, Kapazität und…
Das Leistungsüberprüfungsgremium hat in Zusammenarbeit mit der EASA Vorschläge bezüglich für die gesamte Europäische Union geltender Leistungsziele erarbeitet,…
Die von der Kommission vorgenommene Bewertung der Leistungspläne und -ziele für nationale oder funktionale Luftraumblöcke sollte global erfolgen, wobei die…
Für das in Absatz 1 genannte Leistungssystem gelten folgende Verfahren: a) die Sammlung, Validierung, Prüfung, Bewertung und Weitergabe von einschlägigen Daten…
Es ist notwendig, das Funktionieren der vorliegenden Verordnung zu überwachen und zu bewerten. Daher sollten Vorkehrungen für die Erhebung statistischer und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.