Erwägungsgrund 6 32018R1139
Diese Verordnung sollte eine Reihe neuer Instrumente vorsehen, die die Umsetzung einfacher und verhältnismäßiger Vorschriften für die Sport- und Freizeitfliegerei unterstützen sollten. Die aufgrund dieser Verordnung ergriffenen Maßnahmen zur Regulierung dieses Segments des Zivilluftfahrtsektors sollten verhältnismäßig, kosteneffizient und flexibel sein und auf den bestehenden bewährten Verfahrensweisen in den Mitgliedstaaten aufbauen. Diese Maßnahmen sollten rechtzeitig in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten ausgearbeitet werden, wobei die Schaffung unnötiger administrativer und finanzieller Belastungen für die Hersteller und die Betreiber zu vermeiden ist.