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Nachdem die Richtlinie 89/552/EWG in der Fassung der Richtlinie 2007/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, die danach kodifiziert worden ist (Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste) , am 19. Dezember 2007 in Kraft getreten ist, erscheint es der Europäischen Union und der Schweiz (nachstehend „Vertragsparteien“ genannt) angebracht, die Bezugnahmen auf diese Richtlinie dementsprechend zu aktualisieren, wie es in der Gemeinsamen Erklärung der Vertragsparteien über die Anpassung des Abkommens an die neue Richtlinie der Gemeinschaft in der Schlussakte des Abkommens vorgesehen ist, und gemäß Artikel 8 Absatz 7 des Abkommens Artikel 1 des Anhangs I des Abkommens entsprechend zu aktualisieren.
Nachdem die Richtlinie 89/552/EWG, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2007/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, in der kodifizierten Fassung…
Die Richtlinie 89/552/EWG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Oktober 1989 zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der…
Diese Richtlinie sollte die Verpflichtungen der Mitgliedstaaten unberührt lassen, die sich aus der Anwendung der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments…
Mit der Richtlinie 98/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der…
Entwurf BESCHLUSS Nr. … DES GEMISCHTEN AUSSCHUSSES EU-SCHWEIZ, EINGESETZT DURCH DAS ABKOMMEN ZWISCHEN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT UND DER SCHWEIZERISCHEN…
Die Verhandlungen wurden am 2. Juli 2007 mit der Paraphierung des Entwurfs eines Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.