Erwägungsgrund 1 32010R1233
Durch die Verordnung (EG) Nr. 663/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde das Europäische Energieprogramm zur Konjunkturbelebung (EEPR ) aufgelegt, das durch Gewährung einer Finanzausstattung von 3,98 Mrd. EUR für 2009 und 2010 die Konjunkturbelebung unterstützen soll.