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Die japanischen Rechtsvorschriften sehen einen Untersuchungsmechanismus in Form eines Prüfungsausschusses vor, der Verwaltungsbeschwerden einlegen und Ermittlungen durchführen kann. Diese Maßnahmen können für den besonderen Datenaustausch im Rahmen des GAZZ-Beschlusses Nr. 1/2010 in Anbetracht der Zwecke der Verarbeitung beschränkter, nicht-sensibler Daten als ausreichend angesehen werden.
In Anbetracht aller Umstände der Vorgänge, die die Kommission im Rahmen des Datenaustauschs zur Umsetzung des GAZZ-Beschlusses Nr. 1/2010 durchführen wird, der…
Dieser Beschluss sollte nur für die besondere Situation gelten, auf die sich der GAZZ-Beschluss Nr. 1/2010 bezieht, da die Beurteilung der japanischen…
Die personenbezogenen Daten, die ausgetauscht werden sollen, sind in Abschnitt IV Absatz 4 Buchstaben a bis f des GAZZ-Beschlusses Nr. 1/2010 aufgelistet. Die…
Zu den Informationen, die zwischen dem japanischen Finanzministerium und den zuständigen Kommissionsdienststellen ausgetauscht werden sollen, gehören auch…
Mit den vorgenannten Bestimmungen wird sichergestellt, dass in Japan geeignete Vollstreckungsmechanismen für den Schutz der personenbezogener Daten vorhanden…
Japan bietet ein angemessenes Schutzniveau bei der Verarbeitung personenbezogener Daten aus der Europäischen Union, die die Europäische Kommission an Japan im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.