Gesetze
Gesetz wird geladen …
Japan bietet ein angemessenes Schutzniveau bei der Verarbeitung personenbezogener Daten aus der Europäischen Union, die die Europäische Kommission an Japan im Hinblick auf die gegenseitige Anerkennung der Programme für Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte gemäß dem Beschluss Nr. 1/2010 des Gemischten Ausschusses für die Zusammenarbeit im Zollbereich zum Zweck der Durchführung des genannten Beschlusses in Einklang mit Artikel 9 Absätze 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 übermittelt.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.