Erwägungsgrund 6 32011D0199
Die Änderung betrifft eine Bestimmung des Dritten Teils des AEUV und führt nicht zu einer Ausdehnung der der Union im Rahmen der Verträge übertragenen Zuständigkeiten —
Die Änderung betrifft eine Bestimmung des Dritten Teils des AEUV und führt nicht zu einer Ausdehnung der der Union im Rahmen der Verträge übertragenen Zuständigkeiten —