Beschluss des Rates vom 21. März 2011 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — einer Vereinbarung zwischen der Europäischen Gemeinschaft sowie der Republik Island, dem Königreich Norwegen, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über zusätzliche Regeln im Zusammenhang mit dem Außengrenzenfonds für den Zeitraum 2007 bis 2013 (2011/305/EU)
Am 20. Dezember 2007 erhielt die Kommission die Genehmigung zur Aufnahme der Verhandlungen mit der Republik Island, dem Königreich Norwegen, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein, die am 30. Juni 2009 abgeschlossen wurden.
Erwägungsgrund 2 32011D0305
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