Erwägungsgrund 4 32011D0305
Infolge des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 wurde eine Gemeinsame Erklärung der Europäischen Union und der Republik Island, des Königreichs Norwegen, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und des Fürstentums Liechtenstein zur Vereinbarung zwischen der Europäischen Gemeinschaft sowie der Republik Island, dem Königreich Norwegen, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über zusätzliche Regeln im Zusammenhang mit dem Außengrenzenfonds für den Zeitraum 2007 bis 2013 zwischen allen Parteien zur Zeit der Unterzeichnung vereinbart und der Vereinbarung beigefügt; in ihr wird festgestellt, dass die Europäische Union an die Stelle der Europäischen Gemeinschaft getreten ist, deren Rechtsnachfolgerin sie ist.