Art. 3 32011D0361BESCHLUSS 2011/361/GASP DES RATES vom 20. Dezember 2010 über die Unterzeichnung und den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Serbien über die Schaffung eines Rahmens für die Beteiligung der Republik Serbien an Krisenbewältigungsoperationen der Europäischen Union
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32011D0059BESCHLUSS DES RATES vom 25. Oktober 2010 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — eines Abkommens in Form eines Protokolls zwischen der Europäischen Union und der Arabischen Republik Ägypten zur Festlegung eines Mechanismus für die Beilegung von Streitigkeiten, die die Handelsbestimmungen des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Ägypten andererseits betreffen (2011/59/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32011D0250BESCHLUSS DES RATES vom 31. Januar 2011 über die Unterzeichnung, im Namen der Europäischen Union, eines Protokolls zu dem Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Usbekistan andererseits zur Änderung des Abkommens zwecks Ausweitung der Bestimmungen des Abkommens auf den bilateralen Handel mit Textilien in Anbetracht des Auslaufens des bilateralen Textilabkommens (2011/250/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32011D0853BESCHLUSS DES RATES vom 29. November 2011 über die Unterzeichnung des Europäischen Übereinkommens über den rechtlichen Schutz von zugangskontrollierten Diensten und von Zugangskontrolldiensten im Namen der Union (2011/853/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32011D0305BESCHLUSS DES RATES vom 21. März 2011 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — einer Vereinbarung zwischen der Europäischen Gemeinschaft sowie der Republik Island, dem Königreich Norwegen, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über zusätzliche Regeln im Zusammenhang mit dem Außengrenzenfonds für den Zeitraum 2007 bis 2013 (2011/305/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32011D0343BESCHLUSS DES RATES vom 9. März 2011 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Haschemitischen Königreich Jordanien über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit (2011/343/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.