Erwägungsgrund 3 32011D0352
Der Rat hat am 9. Juni 2011 festgestellt, dass das Fürstentum Liechtenstein die einschlägigen Bedingungen im Bereich des Datenschutzes erfüllt hat. Daher kann ein Zeitpunkt festgelegt werden, ab dem der Schengen-Besitzstand in Bezug auf das Schengener Informationssystem (SIS) im Fürstentum Liechtenstein angewandt werden kann.