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Beim Handel mit diesen Erzeugnissen zwischen Grönland und der Union sollten daher die Vorschriften der Union für Tiergesundheit und Lebensmittelsicherheit eingehalten werden. Somit sollten sich Dänemark und Grönland dazu verpflichten sicherzustellen, dass Sendungen von Erzeugnissen aus Grönland in die Union den geltenden Unionsvorschriften für Tiergesundheit und Lebensmittelsicherheit entsprechen. Insbesondere sollten die in Frage kommenden Futtermittel- und Lebensmittelunternehmer gemäß der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz registriert und in eine Liste aufgenommen werden.
Dänemark und Grönland sollten sich verpflichten, dafür zu sorgen, dass die Einfuhr der betreffenden Erzeugnisse aus Drittländern nach Grönland unter Einhaltung…
die Erstellung und Führung einer Liste der registrierten Futtermittel- und Lebensmittelunternehmer durch die zuständigen Behörden Dänemarks und Grönlands gemäß…
Um die Einfuhr der unter diesen Beschluss fallenden Erzeugnissen aus Grönland in die Union gemäß den in Rechtsakten der Union verankerten Vorschriften für den…
Die zuständige Behörde Grönlands hat der Kommission offizielle Zusicherungen in Bezug auf die Durchsetzung des Unionsrechts und der Tiergesundheitsvorschriften…
Bevor Grönland Veterinärkontrollen von aus Drittländern nach Grönland eingeführten Erzeugnissen durchführen kann, sollte eine EU-Inspektion in Grönland…
In die Gemeinschaft eingeführte Futtermittel müssen den allgemeinen Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 und den Einfuhrbedingungen der Verordnung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.