Erwägungsgrund 3 32011D0408
Beim Handel mit diesen Erzeugnissen zwischen Grönland und der Union sollten daher die Vorschriften der Union für Tiergesundheit und Lebensmittelsicherheit eingehalten werden. Somit sollten sich Dänemark und Grönland dazu verpflichten sicherzustellen, dass Sendungen von Erzeugnissen aus Grönland in die Union den geltenden Unionsvorschriften für Tiergesundheit und Lebensmittelsicherheit entsprechen. Insbesondere sollten die in Frage kommenden Futtermittel- und Lebensmittelunternehmer gemäß der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz registriert und in eine Liste aufgenommen werden.