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Die zuständige Behörde Grönlands hat der Kommission offizielle Zusicherungen in Bezug auf die Durchsetzung des Unionsrechts und der Tiergesundheitsvorschriften für die betreffenden Erzeugnisse gegeben. Diese Zusicherungen sollten sich insbesondere auf die geltenden Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte , der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs und der Richtlinie 2006/88/EG des Rates vom 24. Oktober 2006 mit Gesundheits- und Hygienevorschriften für Tiere in Aquakultur und Aquakulturerzeugnisse und zur Verhütung und Bekämpfung bestimmter Wassertierkrankheiten erstrecken. Diese Zusicherungen sollten auch eine Verpflichtung umfassen, weiterhin für die Einhaltung der Vorschriften für den Handel innerhalb der Union zu sorgen.
Beim Handel mit diesen Erzeugnissen zwischen Grönland und der Union sollten daher die Vorschriften der Union für Tiergesundheit und Lebensmittelsicherheit…
Die Richtlinie 96/23/EG des Rates vom 29. April 1996 über Kontrollmaßnahmen hinsichtlich bestimmter Stoffe und ihrer Rückstände in lebenden Tieren und…
Was die Unterstützung für tiergesundheitliche Maßnahmen anbelangt, so sollten ausführliche Bedingungen festgelegt werden, um zu gewährleisten, dass die…
In der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 legten das Europäische Parlament und der Rat Gemeinschaftshygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr…
die wirksame Umsetzung und Durchführung der die Erzeugnisse betreffenden Rechtsakte der Union über Tiergesundheit und Lebensmittelsicherheit in Grönland;
Bevor Grönland Veterinärkontrollen von aus Drittländern nach Grönland eingeführten Erzeugnissen durchführen kann, sollte eine EU-Inspektion in Grönland…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.