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Die Richtlinie 90/425/EWG des Rates vom 26. Juni 1990 zur Regelung der veterinärrechtlichen und tierzüchterischen Kontrollen im innergemeinschaftlichen Handel mit lebenden Tieren und Erzeugnissen im Hinblick auf den Binnenmarkt sieht die Einführung eines informatisierten Systems zum Verbund der Veterinärbehörden vor, damit insbesondere der rasche Informationsaustausch im Zusammenhang mit Tiergesundheit und Tierschutz zwischen den zuständigen Behörden erleichtert wird (TRACES). Gemäß der Entscheidung 2004/292/EG der Kommission vom 30. März 2004 zur Einführung des TRACES-Systems wenden die Mitgliedstaaten das TRACES-System ab dem 1. April 2004 an. TRACES ist von großer Bedeutung für die wirksame Überwachung des Handels mit Tieren und tierischen Erzeugnissen und sollte daher für die Übermittlung von Daten über die Verbringung dieser Erzeugnisse und den Handel damit zwischen Grönland und der Union verwendet werden.
Die Mitgliedstaaten sollten ermächtig werden, die Unternehmer zur Nutzung des integrierten EDV-Systems für das Veterinärwesen (TRACES) zu verpflichten, das mit…
Mit der Entscheidung 2004/292/EG der Kommission vom 30. März 2004 zur Einführung des Traces-Systems und zur Änderung der Entscheidung 92/486/EWG wurde die…
Mit der Entscheidung 2004/292/EG der Kommission vom 30. März 2004 zur Einführung des integrierten Traces-Systems wurde die Beteiligung der Mitgliedstaaten an…
Um Herkunft und Verbleib von Zirkustieren jederzeit feststellen zu können, ist es angezeigt, innergemeinschaftliche Bewegungen von Zirkustieren über das mit der…
Daten über die Verbringung der Erzeugnisse nach und aus Grönland und den Handel mit diesen Erzeugnissen werden in dänischer Sprache über das integrierte…
Für die Durchführung wirksamer amtlicher Kontrollen und anderer amtlicher Tätigkeiten ist es wichtig, dass die zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten, die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.