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Die Union unterstützt zur Förderung der Einhaltung des BWÜ Folgendes:
Maßnahmen im Zusammenhang mit den VBM-Berichten:
Prüfung der jährlichen VBM-Berichte, die das vorschriftsmäßige Instrument für die nationalen Umsetzungs- und Einhaltungsmeldungen sind, sowie Weiterentwicklung dieser Berichte unter Berücksichtigung eben dieser Zielsetzung;
qualitative Verbesserung der vorgelegten VBM-Berichte, — indem die für die VBM-Berichte zu verwendenden Formblätter so weit wie möglich vereinfacht und potenzielle Mehrdeutigkeiten beseitigt werden. Die detaillierten konkreten Vorschläge zur Änderung der VBM basieren auf den Berichten des Workshops des Genfer Forums; — Unterstützung der Zusammenstellung der in den VBM-Formblättern übermittelten Informationen. Zu diesem Zweck würde die Union es befürworten, dass die ISU die nationalen Kontaktstellen und Behörden, die für die Einhaltung zuständig sind, stärker unterstützt. Diese Unterstützung könnte beispielsweise die Einrichtung einer Referenzbibliothek, eine „Helpdesk“-Funktion, die Bereitstellung der VBM-Formblätter in weiteren Sprachen, die Einführung eines elektronischen Formats oder die Durchführung regionaler Seminare für nationale Kontaktstellen umfassen; — Schaffung von Anreizen für die Vorlage von VBM-Berichten, wie beispielsweise die Aufnahme näherer Angaben zu den Informationen nach Artikel X des BWÜ in den VBM-Mechanismus (unter Verwendung des bereits bestehenden Formblatts D oder Ausarbeitung eines neuen Formblatts);
Verbesserung von Relevanz und Informationsgehalt der VBM-Formblätter durch — Bezugnahmen auf alle einschlägigen Artikel des BWÜ, wobei sorgfältig darauf zu achten ist, dass ein angemessenes Gleichgewicht zwischen dem Nutzen einer Information und dem zur Erlangung dieser Information erforderlichen Aufwand gewahrt bleibt. Hierdurch sollen eine immer größere Komplexität und eine immer höherer Arbeitsaufwand vermieden werden, aufgrund deren auf eine Mitwirkung verzichtet werden könnte. — Änderung der VBM im Rahmen eines eventuellen zweistufigen Ansatzes, wobei Änderungen, die der weiteren Prüfung bedürfen, im Rahmen eines neuen intersessionalen Prozesses vorzunehmen wären.
Maßnahmen im Zusammenhang mit dem vom Generalsekretär der Vereinten Nationen zur Untersuchung des vermuteten Einsatzes von biologischen Waffen und Toxinwaffen angewendeten Verfahren; Bekräftigung der Notwendigkeit, dass die Vertragsstaaten für die Wirksamkeit der Bestimmungen des Prüfverfahrens sorgen und entsprechende praktische Maßnahmen treffen müssen, wie beispielsweise das Ersuchen um Unterstützung bei Aus- und Fortbildungsprogrammen oder den Aufbau eines Systems von Analyselabors.
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