Gesetze
Gesetz wird geladen …
Ergänzend zu den in Artikel 1 festgelegten Zielen und den in Artikel 2 genannten prioritären Maßnahmen wird sich die Union für die Stärkung der Rolle der ISU einsetzen. Die Union wird hierzu insbesondere Folgendes unterstützen:
Verlängerung des Mandats der ISU um weitere fünf Jahre;
Aufnahme folgender weiterer Tätigkeiten in das Mandat der ISU:
Aufbau einer Kommunikations- und Informationsplattform zu den für das BWÜ relevanten politischen, wissenschaftlichen und sonstigen Aktivitäten (Aufbau einer Referenzbibliothek bzw. einer elektronischen Datenbank zur weiteren Sensibilisierung der Vertragsstaaten, wissenschaftlicher Kreise und der Industrie für die Problematik);
Kontaktpflege und Informationsaustausch mit anderen relevanten internationalen Organisationen;
weitere Verbesserung der Umsetzung des BWÜ auf nationaler Ebene durch Erleichterung des Informationsaustausches und Beratung bezüglich der Umsetzung auf nationaler Ebene;
weitere Unterstützung des VBM-Systems durch Mitwirkung bei einer Überprüfung der VBM-Berichte. Die ISU könnte damit beauftragt werden, anhand der Informationen, die mit den überprüften VBM-Berichten übermittelt wurden, die im Zusammenhang mit Artikel X des BWÜ relevanten Informationen in einer Online-Datenbank zusammenzustellen;
Ausarbeitung eines Systems zur Überprüfung wissenschaftlicher und technischer Entwicklungen und von deren Auswirkungen auf das BWÜ;
Ausarbeitung eines Aktionsplans zur Universalisierung;
eine angemessene Aufstockung des derzeitigen Personals der ISU, damit die ISU die unter Buchstabe b genannten Aufgaben wahrnehmen kann.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.