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Ein Mitgliedstaat, der den ihn betreffenden in Anhang II wiedergegebenen Vorbehalt zu einem späteren Zeitpunkt zurücknehmen muss oder der die ihn betreffende in Anhang III wiedergegebene Erklärung zu einem späteren Zeitpunkt ändern oder zurücknehmen muss oder der eine ihn betreffende Erklärung dem Anhang III hinzufügen muss, sollte den Rat und die Kommission davon unterrichten. Die Union sollte auf dieser Grundlage die entsprechende Notifikation beim Depositar vornehmen.
Ein Mitgliedstaat, der den ihn betreffenden, in Anhang II niedergelegten Vorbehalt zurückzunehmen oder der die ihn betreffende, in Anhang III niedergelegte…
Es empfiehlt sich, das Formular für eine Unterstützungsbekundung mit den Angaben, die für die Überprüfung durch die Mitgliedstaaten erforderlich sind, in einem…
Zur Gewährleistung einer kohärenten und korrekten Anwendung der Rechtsakte der Union und zur Vermeidung administrativer und etwaiger rechtlicher Schwierigkeiten…
Zur Gewährleistung einer kohärenten und korrekten Anwendung der Rechtsakte der Union und zur Vermeidung administrativer und etwaiger rechtlicher Schwierigkeiten…
Die Union sollte den Vorbehalt nach Artikel 44 Absatz 3 des Übereinkommens zu den für den Schriftwechsel zwischen Zentralen Behörden akzeptierten Sprachen…
Der Rat nimmt auf Vorschlag eines Mitgliedstaats oder des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik falls erforderlich Änderungen an den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.