Erwägungsgrund 6 32011D0831
Die Modalitäten sollten erforderlichenfalls anhand der Ergebnisse der in Artikel 18 des Beschlusses Nr. 1194/2011/EU vorgeschriebenen Evaluierung der Maßnahme für das Europäische Kulturerbe-Siegel angepasst werden —
Die Modalitäten sollten erforderlichenfalls anhand der Ergebnisse der in Artikel 18 des Beschlusses Nr. 1194/2011/EU vorgeschriebenen Evaluierung der Maßnahme für das Europäische Kulturerbe-Siegel angepasst werden —