Gesetze
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Die Weiterverwendung der Dokumente ist grundsätzlich gebührenfrei.
In Ausnahmefällen können die durch die Vervielfältigung und Weiterverbreitung von Dokumenten verursachten Zusatzkosten in Rechnung gestellt werden.
Nimmt die Kommission an einem Dokument Anpassungen für eine bestimmte Anwendung vor, kann sie dem Antragsteller die damit verbundenen Kosten in Rechnung stellen. Bei der Entscheidung über die Erhebung solcher Gebühren wird berücksichtigt, welcher Aufwand mit der Anpassung verbunden ist und welche möglichen Vorteile die Europäische Union von dieser Weiterverwendung hat, beispielsweise im Hinblick auf die Verbreitung von Informationen über die Funktionsweise der Europäischen Union oder die Stärkung des öffentlichen Erscheinungsbilds der Kommission.
Die Weiterverwendung von Dokumenten ist kostenfrei. Allerdings kann die Erstattung der durch die Reproduktion, Bereitstellung und Verbreitung von Dokumenten…
Im Falle von Gebühren oder Entgelten für die Weiterverwendung, die in Absatz 1 nicht genannt sind, müssen im Voraus die Faktoren angegeben werden, die bei der…
der Auswirkungen der angewandten Grundsätze für die Bemessung der Gebühren und Entgelte und der Weiterverwendung amtlicher Rechtsetzungs- und Verwaltungstexte;
Werden Dokumente von öffentlichen Stellen als Ausgangsmaterial für eigene Geschäftstätigkeiten weiterverwendet, die nicht unter ihren öffentlichen Auftrag…
Überschreitet der Umfang des beantragten Dokuments 20 Seiten, kann dem Antragsteller eine Gebühr von 0,10 Euro je Seite zuzüglich Versandkosten in Rechnung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.