Art. 7 32004D0605
Die Dokumente werden schriftlich, per Fernschreiben oder gegebenenfalls per E-Mail versandt. Bei umfangreichen oder schwer handzuhabenden Dokumenten kann der Antragsteller gebeten werden, die Dokumente vor Ort einzusehen. Diese Einsichtnahme ist kostenlos.
Ist das Dokument veröffentlicht worden, so sind in dem Bescheid Hinweise zur Veröffentlichung bzw. zu der Stelle zu geben, wo das Dokument verfügbar ist, sowie gegebenenfalls die Internet-Adresse des Dokumentes auf der Website www.cdt.eu.int.
Überschreitet der Umfang des beantragten Dokuments 20 Seiten, kann dem Antragsteller eine Gebühr von 0,10 Euro je Seite zuzüglich Versandkosten in Rechnung gestellt werden. Der Direktor des Übersetzungszentrums kann die Höhe dieser Gebühr überprüfen. Über die Kosten im Zusammenhang mit anderen Hilfsmitteln wird von Fall zu Fall entschieden, ohne dass diese über einen angemessenen Betrag hinausgehen dürfen.