Erwägungsgrund 12 32022R2379
Die Verordnung (EG) Nr. 138/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates erstreckt sich nicht auf die Agrarpreisstatistiken, jedoch sollte deren Verfügbarkeit und Kohärenz mit der LGR sichergestellt werden. Statistiken über landwirtschaftliche Betriebsmittel und die landwirtschaftliche Erzeugung sollten daher Statistiken über die Preise landwirtschaftlicher Betriebsmittel umfassen, die mit der LGR kohärent sind. Um Berechnungen für die LGR und vergleichbare Preisindizes zu ermöglichen, müssen in den Mitgliedstaaten Daten zu den Preisen landwirtschaftlicher Erzeugnisse verfügbar sein.