Erwägungsgrund 4 32012D0169
Angesichts seiner Ziele wird das Verbot der Lieferung, des Verkaufs oder der Weitergabe von Ausrüstung, die zur internen Repression verwendet werden könnte, in den Beschluss 2011/235/GASP aufgenommen werden. Jener Beschluss wird daher entsprechend geändert werden.