Erwägungsgrund 5 32007D0397BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 8. Juni 2007 zur Einsetzung einer Sachverständigengruppe für Fragen der Demografie (2007/397/EG)
Die Gruppe soll sich aus Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten und unabhängigen Sachverständigen zusammensetzen.
Erwägungsgrund 9 32007D0320BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 22. März 2007 zur Einsetzung der Sachverständigengruppe der Mitgliedstaaten für Digitalisierung und digitale Bewahrung (2007/320/EG)
Die Gruppe sollte sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten mit Fachkenntnissen auf dem betreffenden Gebiet zusammensetzen. Die Kommission sollte im Interesse…
Erwägungsgrund 123 32014L0065RICHTLINIE 2014/65/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente sowie zur Änderung der Richtlinien 2002/92/EG und 2011/61/EU (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Mitgliedstaaten sollten für die Durchsetzung der vielfältigen Verpflichtungen gemäß dieser Richtlinie mehrere zuständige Behörden benennen können. Um die…
Erwägungsgrund 3 32012D0286Daher ist es erforderlich, eine Sachverständigengruppe im Bereich der Gefahrenabwehr im Landverkehr einzusetzen und ihre Aufgaben und Zusammensetzung…
Erwägungsgrund 26 32017R0625Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2017 über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 999/2001, (EG) Nr. 396/2005, (EG) Nr. 1069/2009, (EG) Nr. 1107/2009, (EU) Nr. 1151/2012, (EU) Nr. 652/2014, (EU) 2016/429 und (EU) 2016/2031 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnungen (EG) Nr. 1/2005 und (EG) Nr. 1099/2009 des Rates sowie der Richtlinien 98/58/EG, 1999/74/EG, 2007/43/EG, 2008/119/EG und 2008/120/EG des Rates und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 854/2004 und (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 89/608/EWG, 89/662/EWG, 90/425/EWG, 91/496/EEG, 96/23/EG, 96/93/EG und 97/78/EG des Rates und des Beschlusses 92/438/EWG des Rates (Verordnung über amtliche Kontrollen) (Text von Bedeutung für den EWR)
Für alle Bereiche, für die die vorliegende Verordnung gilt, sollten die Mitgliedstaaten zuständige Behörden benennen. Während Mitgliedstaaten selbst am besten…
Art. 3 Abs. 1 32007D0397BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 8. Juni 2007 zur Einsetzung einer Sachverständigengruppe für Fragen der Demografie (2007/397/EG)
Die Gruppe besteht aus Regierungssachverständigen und unabhängigen Sachverständigen. Jeder Mitgliedstaat benennt einen Regierungssachverständigen, der mit…