Erwägungsgrund 5 32012D0311
Da das neue Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommen, das das Übereinkommen ersetzen wird, erst am 1. Januar 2013 in Kraft tritt, wird zwischen dem Außerkrafttreten des Übereinkommens und dem Inkrafttreten des neuen Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommens eine Lücke von sechs Monaten bestehen.