Erwägungsgrund 7 32012D0311
Die Europäische Kommission, die die Europäische Union im Nahrungsmittelhilfeausschuss vertritt, sollte daher ermächtigt werden, sich der Bildung eines Konsenses im Nahrungsmittelhilfeausschuss über eine Verlängerung des Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommens zu widersetzen —