Erwägungsgrund 6 32012D0311
In der 105. Sitzung des Nahrungsmittelhilfeausschusses am 30. November 2011 kamen die Vertragsparteien darin überein, dass das Übereinkommen und das neue Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommen nicht gleichzeitig in Kraft sein sollten und dass eine sechsmonatige Lücke einer Verlängerung des Übereinkommens vorzuziehen sei.