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Die Verordnung (EU) Nr. 1210/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2010 zur Echtheitsprüfung von Euro-Münzen und zur Behandlung von nicht für den Umlauf geeigneten Euro-Münzen fällt unter Artikel 8 Absatz 1 der Währungsvereinbarung; sie sollte daher ebenfalls in den Anhang aufgenommen werden.
Diese Verordnung legt die zur Echtheitsprüfung von Euro-Münzen und zur Behandlung von nicht für den Umlauf geeigneten Euro-Münzen erforderlichen Verfahren fest.
Der Beschluss ECB/2010/14 der Europäischen Zentralbank vom 16. September 2010 über die Prüfung der Echtheit und Umlauffähigkeit und über die Wiederausgabe von…
Die Verordnung 2182/2004/EG des Rates vom 6. Dezember 2004 über Medaillen und Münzstücke mit ähnlichen Merkmalen wie Euro-Münzen soll verhindern, dass Medaillen…
Ordnungswidrig handelt, wer gegen die Verordnung (EU) Nr. 1210/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2010 zur Echtheitsprüfung von…
Gemäß Artikel 11 Absatz 4 der Währungsvereinbarung erlässt das Fürstentum Monaco Maßnahmen, die den Maßnahmen entsprechen, welche die Mitgliedstaaten in…
Es ist daher erforderlich, dass die Verordnung (EU) Nr. 1214/2011 auch für die Mitgliedstaaten gilt, die sich auf die Einführung des Euro vorbereiten. Sie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.