Erwägungsgrund 3 32010R1210
Zur Gewährleistung wirksamer und einheitlicher Echtheitsprüfungen von Euro-Münzen im gesamten Euro-Währungsgebiet ist es deshalb erforderlich, verbindliche Vorschriften für die Anwendung einheitlicher Verfahren zur Echtheitsprüfung von im Umlauf befindlichen Euro-Münzen und für die Anwendung von Mechanismen für die Kontrolle dieser Verfahren durch die nationalen Behörden zu erlassen.