Erwägungsgrund 4 32012D0355BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 2. Juli 2012 zur Aktualisierung des Anhangs der Währungsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und dem Staat Vatikanstadt (2012/355/EU)
Die Verordnung (EU) Nr. 1210/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2010 zur Echtheitsprüfung von Euro-Münzen und zur Behandlung von…
Art. 11 Abs. 1 Buchst. b 32010R1210Prüfung von nicht für den Umlauf geeigneten Euro-Münzen
die Echtheit und das Aussehen werden anhand einer Stichprobe von mindestens 10 % der eingereichten Menge geprüft.
Art. 3 Abs. 3 32010R1210Echtheitsprüfung von Euro-Münzen
Für die gemäß Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 1338/2001 an die zuständigen nationalen Behörden übermittelten gefälschten Euro-Münzen werden keine…
§ 12 Abs. 1a MünzGMünzgesetz
Ordnungswidrig handelt, wer gegen die Verordnung (EU) Nr. 1210/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2010 zur Echtheitsprüfung von…
Erwägungsgrund 3 32010R1210Zur Gewährleistung wirksamer und einheitlicher Echtheitsprüfungen von Euro-Münzen im gesamten Euro-Währungsgebiet ist es deshalb erforderlich, verbindliche…