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1. Die Vertragsparteien verständigen sich darauf sicherzustellen, dass das Freiwillige Partnerschaftsabkommen und das FLEGT-Genehmigungssystem von allen beteiligten Akteuren richtig verstanden werden. Der Zugang zu Informationen über die Ziele, die Umsetzung, die Überwachung und die Kontrolle soll ein umfassendes Verständnis der Verfahren und Abläufe und die Einbeziehung aller Akteure mit Blick auf das Erreichen der Ziele des Abkommens ermöglichen. Durch eine solche Transparenz wird das Image kamerunischer Holzprodukte auf dem Markt der Union gefördert und das Klima für Investitionen von Holzausfuhrunternehmen der Union verbessert. 2. Der Gemeinsame Rat für die Umsetzung des Abkommens (Rat) veröffentlicht jährlich einen Bericht über die Arbeiten im Zusammenhang mit dem FLEGT-Genehmigungssystem. Dazu bewertet der Gemeinsame Begleitausschuss (Comité conjoint de suivi — CCS) regelmäßig die Effizienz und die Auswirkungen des Abkommens. Ausgehend von den Informationen der beiden Vertragsparteien sollte der jährliche Bericht zum FLEGT-Genehmigungssystem insbesondere folgende Angaben enthalten: a) Mengen der mit einer FLEGT-Genehmigung in die Union ausgeführten Holzprodukte, aufgeschlüsselt nach HS-/CEMAC-Codes und nach dem Bestimmungsland in der Union; b) Anzahl der von Kamerun erteilten FLEGT-Genehmigungen; Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele und der Maßnahmen, für die im Abkommen eine Frist gesetzt wird, und alle mit der Umsetzung des Abkommens verbundenen Themen; c) Maßnahmen zur Verhinderung der Ausfuhr von Holzprodukten illegalen Ursprungs in Nichtunionsländer oder der Vermarktung solcher Produkte auf dem heimischen Markt; d) Mengen der nach Kamerun eingeführten oder im Transit durch Kamerun verbrachten Holzprodukte; e) Maßnahmen zur Verhinderung der Einfuhr von Holzprodukten illegalen Ursprungs zur Aufrechterhaltung der Integrität des FLEGT-Genehmigungssystems; f) Fälle der Nichteinhaltung der Anforderungen des FLEGT-Genehmigungssystems in Kamerun und Maßnahmen zur Lösung dieser Fälle; g) Mengen der im Rahmen des FLEGT-Genehmigungssystems in die Union eingeführten Holzprodukte, aufgeschlüsselt nach HS-/CEMAC-Codes und nach dem EU-Einfuhrmitgliedstaat; h) Mengen der im Rahmen des FLEGT-Genehmigungssystems in die Union eingeführten Holzprodukte, aufschlüsselt nach dem Ursprungsland (von der Union anzugeben); i) Informationen zu den Weltmarktpreisen; j) Anzahl der von der Union entgegengenommenen FLEGT-Genehmigungen; k) Anzahl der Fälle — und betroffenen Holzproduktemengen —, in denen Artikel 10 Absätze 1 und 2 zur Anwendung gelangt ist. · 3. Die anderen Daten und Berichte werden veröffentlicht, um den Akteuren Zugang zu zweckdienlichen Informationen über die Überwachung und Umsetzung des Abkommens zu ermöglichen. Dadurch dürfte auch die Politikgestaltung im Forstsektor verbessert werden. Diese Informationen werden auf den Websites der beiden Vertragsparteien veröffentlicht. Veröffentlicht werden insbesondere folgende Informationen: Rechtliche Informationen — Legalitätstabellen — Verweise auf die in Anhang II aufgeführten Rechts- und Verwaltungsvorschriften und Normen — Alle für den Forstsektor geltenden Gesetze und Änderungen im Volltext — Forstgesetzbuch (Rechts- und Verwaltungsvorschriften) — Durchführungsbestimmungen — Verzeichnis der unterzeichneten/ratifizierten internationalen Übereinkünfte und Abkommen — Text des Freiwilligen Partnerschaftsabkommens mit seinen Anhängen und späteren Änderungen — Arbeitsgesetzbuch und wichtigste einschlägige Bestimmungen für den Forstsektor — Allgemeine Abgabenordnung und Finanzgesetze — Verzeichnis der vom Forstwirtschaftsministerium anerkannten privaten Systeme zur Zertifizierung der Legalität/Nachhaltigkeit · Informationen über die Holzerzeugung — Gesamtjahresproduktion für Rundholz — Zulässige Jahreseinschlagsmengen je Holzart, Konzession und Unternehmen — Jährlich verarbeitete Mengen je Produktart, Holzart und Unternehmen — Jährliche Rundholzausfuhrmengen je Holzart (Gesamtausfuhren und Ausfuhren in die Union) — Jährliche Mengen der nach Kamerun eingeführten Holzprodukte je Land — Jahresmengen an versteigertem Holz. · Informationen über die Vergabe der Konzessionen — Verzeichnis der gültigen Konzessionen mit dem Namen des jeweiligen Inhabers — Verzeichnis der erteilten Erlaubnisse für forstliche Tätigkeiten/Jahreseinschlagsgenehmigungen — Lagepläne für die gültigen Einschlagskonzessionen — Lageplan mit den jährlich zum Einschlag freigegebenen Flächen — Offizielle Flächen der gültigen Einschlagskonzessionen und Zuschlagspreis (jährliche Forstgebühr — RFA) — Ausschreibungsbekanntmachungen (Stockverkauf, Holzverwertungs/-Holzbergungsgenehmigung, Bauholzgenehmigung usw.) — Informationen zum Vorkaufsrecht — Verzeichnis über die jährlich ausgegebenen und wieder eingezogenen fälschungssicheren Dokumente (Einschlagsbücher DF10 und Frachtbriefe) — Ergebnisse der interministeriellen Kommission für die Vergabe von Konzessionen — Verzeichnis der für das Gewerbe zugelassenen Unternehmen (Holzeinschlag, Holzverarbeitung, Forstinventur, Forsteinrichtung) — Bekanntgabe des Beginns der Tätigkeiten für die Holzverwertungs-/Holzbergungsgenehmigungen. · Informationen über die Forsteinrichtung — Mandat, Aufgaben und Zuständigkeiten der Ministerialressorts für Forsteinrichtung — Verzeichnis der mit der Auflage eines Forsteinrichtungsplans vergebenen Konzessionen — Verzeichnis der Gemeindewälder mit ihren Flächen — Fläche der vergebenen Forstkonzessionen — Fläche der am Forsteinrichtungsprozess beteiligten Forstkonzessionen (einschließlich der Jahreseinschlagspläne und der fünfjährigen Bewirtschaftungspläne) — Fläche der Forstkonzessionen mit genehmigtem Forsteinrichtungsplan — Fläche der Forstkonzessionen mit Zertifizierung — Unterlagen zu genehmigten Forsteinrichtungsplänen — Lastenhefte — Umweltverträglichkeitsstudien. · Informationen über die Holzverarbeitung — Verzeichnis der zugelassenen Holzverarbeitungsunternehmen — Lage der Verarbeitungsbetriebe (Anschrift und/oder geografische Koordinaten der Verarbeitungsbetriebe) — Verarbeitungskapazitäten je Verarbeitungsbetrieb (tatsächliche prozentuale Kapazitätsauslastung) — Eingangsmenge Sägewerk/Unternehmen — Ausgangsmenge Sägewerk/Unternehmen — Bestand zum Geschäftsjahresende · Informationen über die Holzausfuhren — Daten zum Holz im Transit — Daten zu Ausfuhren je Holzart, Land und Unternehmen · Informationen zum Legalitätsprüfungs- und Kontrollsystem — Endgültige Beschreibung des Legalitätsprüfungssystems — Verfahren zur Erteilung des Legalitätszertifikats und der FLEGT-Genehmigungen — Nationale Strategie und Kontrollmodalitäten — Berichte der unabhängigen Beobachtungsstelle für die Vergabe der Konzessionen — Bericht der unabhängigen Beobachtungsstelle für die Forstkontrolle — Berichte der Kontrollbrigaden — Verzeichnis der erteilten Legalitätszertifikate — Verzeichnis der erteilten FLEGT-Genehmigungen — Abgelehnte Anträge auf Erteilung eines Zertifikats — Abgelehnte Anträge auf Erteilung einer FLEGT-Genehmigung · Informationen zur unabhängigen Überwachung — Beschreibung der Aufgaben der Überwachung — Verfahren zur Auswahl der Überwachungsinstanz — Ergebnisse der Überwachung — Beschwerdeverfahren im Zusammenhang mit der Überwachung — Durchführung der Korrekturmaßnahmen. · Informationen zu finanziellen Transaktionen — Verzeichnis der Rechtsstreitigkeiten im Forstsektor (Register der Verstöße) — Jährlicher Bericht über die Forsteinnahmen — Jährliche Zahlungen der jährlichen Forstgebühr (RFA) je Konzession — Verzeichnis der Zahlungen lokaler und nationaler Steuern — Verzeichnis der aufgrund von Verstößen verhängten Bußgelder — Verzeichnis der beigelegten Rechtsstreitigkeiten · Informationen zum institutionellen Aufbau — Struktur und Arbeitsweise des Gemeinsamen Begleitausschusses — Bericht des Gemeinsamen Begleitausschusses — Struktur und Arbeitsweise des Nationalen Begleitausschusses — Bericht des Nationalen Begleitausschusses — Struktur und Arbeitsweise des Interministeriellen Ausschusses für die Vernetzung der Ministerien — Bericht des Interministeriellen Ausschusses für die Vernetzung der Ministerien — Verzeichnis der Genehmigungsstellen — Verzeichnis der zuständigen Behörden — Berichte der zuständigen Behörden · · 4. Die Vertragsparteien verpflichten sich, bei allen Maßnahmen im Rahmen des Freiwilligen Partnerschaftsabkommens für Transparenz zu sorgen. In diesem Sinne erteilen sie bei besonderen Anfragen eines anderen Akteurs des Systems Zugang allen als zweckdienlich erachteten Informationen. 5. Die Informationen werden unter anderem über folgende Medien und Wege veröffentlicht: — offizielle Berichte, — Websites (MINFOF, EG, GLIN) , — gemeinsame Plattform der Akteure für die Umsetzung, — öffentliche Sitzungen, — Pressekonferenzen, — Filme, — Rundfunk und Fernsehen. ·
1. Einleitung Die Umsetzung des Freiwilligen Partnerschaftsabkommens erfordert unter anderem die Verfügbarkeit von Informationen über das Abkommen und die…
Durch die Veröffentlichung von Informationen wird die Transparenz des FLEGT-Genehmigungssystems gefördert und gewährleistet, dass es von allen Akteuren richtig…
I. Einleitung Die Union und Kamerun sind übereingekommen, dass im Rahmen der Umsetzung des Freiwilligen Partnerschaftsabkommens die Leistungsfähigkeit und…
19.3.2010 DE Amtsblatt der Europäischen Union L 70/1 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Ghana über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung…
I. HINTERGRUND UND BEGRÜNDUNG Die Zuverlässigkeit und Glaubwürdigkeit der in der RCA ausgestellten FLEGT-Genehmigungen soll gegenüber allen beteiligten Akteuren…
Mit dem im Abkommen vorgesehenen Legalitätsprüfungssystem soll gewährleistet werden, dass alle im Abkommen genannten und von Kamerun in die Union ausgeführten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.