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1. Einleitung Die Umsetzung des Freiwilligen Partnerschaftsabkommens erfordert unter anderem die Verfügbarkeit von Informationen über das Abkommen und die Ziele, die Umsetzung, die Begleitung und die Kontrolle des Abkommens. Die Informationen sollen vom gemeinsamen Ausschuss zur Umsetzung des Abkommens sowie von den beiden Vertragsparteien veröffentlicht werden, damit alle Akteure das FLEGT-Genehmigungssystem richtig verstehen und eine gute Politikgestaltung im Forstsektor gewährleistet ist. 2. Einschlägige von der Forstverwaltung und den übrigen Akteuren veröffentlichte Informationen Folgende Informationen werden veröffentlicht: Rechtliche Informationen: — Legalitätstabellen; — Forstkodex und alle Anwendungsvorschriften (Dekrete und Beschlüsse); — von Kongo ratifizierte internationale Übereinkommen und Abkommen mit Bezug zum Abkommen (Erklärung 61/295 der Vereinten Nationen über die Rechte der indigenen Völker, Afrikanische Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker, CITES, Übereinkommen über die biologische Vielfalt usw.); — alle weiteren Gesetze oder Vorschriften mit Bezug zum Abkommen, die am Ende des Anhangs II aufgeführt sind; — Informationen über Arbeitsrecht, Beschäftigung und soziale Sicherheit; — der Abkommenstext mit allen Anhängen und späteren Änderungen; — die Liste der privaten Systeme zur Zertifizierung der Legalität/Nachhaltigkeit, die anerkannt und genehmigt sind; — Aufstellungen und Lagepläne der Forstkonzessionen und der Schutzgebiete. · Informationen über die Jahresproduktion der kongolesischen Forstwirtschaft: — Produktion nach Nutzungsrecht (CAT, CTI, PS und Erlaubnis zum Einschlag von Plantagenholz), aufgeschlüsselt nach Baumart, Erzeugnis, und Erzeuger; — Jahresbericht des SCPFE: Ausfuhren in Volumen- und Wertangaben aufgeschlüsselt nach Baumart, Erzeugnis, Erzeuger und Zweckbestimmung; — Jahresberichte der Departementdirektionen für Forstwirtschaft; — erteilte Einschlagsgenehmigungen; — Menge der nach Kongo eingeführten oder im Transit von Kongo beförderten Hölzer und Holzprodukte*; — Rodungsgenehmigung (zum Aufbau von Infrastrukturen und Bauprojekten). · Informationen über den Prozess der Zuteilung von Rechten und über Inhaber von Erlaubnissen: — Ausschreibungsbeschlüsse; — Berichte der Waldkommission über die Zuweisung forstwirtschaftlicher Flächen; — gültige unterzeichnete Vereinbarungen (CAT und CTI), einschließlich der Pflichtenhefte; — Liste und Lageplan aller Forstkonzessionen; — Liste der an natürliche und juristische Personen erteilten gültigen Zulassungen; — Fläche und Standortpläne der jährlich zur Nutzung freigegebenen Flächen; — Zahl der erteilten Sondererlaubnisse, Namen der Nutzer, veranschlagtes Volumen · Informationen über den Forsteinrichtungsplan: — Liste und Lageplan der eingerichteten Forstkonzessionen (mit Angabe der Flächen); — geplante Nutzung der Forstproduktionseinheiten; — Liste und Lageplan der zertifizierten Flächen; — bewilligte Umweltverträglichkeitsstudien. · Informationen über die Verarbeitung: — Verarbeitungsunternehmen, Standort, Aktionäre, Produktionskapazität, Vorräte und Lagerbestände usw. · Informationen über die Legalitätskontrolle: — Liste der Kontrollstrukturen und Aufgaben; — Jahresberichte aller an der Kontrolle beteiligten Dienststellen (insbesondere IGEF, SCPFE, DGEF, DDEF); — Verfahren zur Vergabe von Legalitätszertifikaten und FLEGT-Genehmigungen; — Liste der Unternehmen, die im Besitz von Legalitätszertifikaten sind. · Informationen über Forsteinnahmen: — forstwirtschaftliche Geschäftsvorgänge; — Forstgebühren (Flächen-, Einschlags-, Ausfuhrgebühren usw.), Entrichtung lokaler und nationaler Abgaben; — Rechtsstreitigkeiten und deren Fortgang. · Informationen über den Handel mit der Union: — Menge der in die Union ausgeführten Holzprodukte mit FLEGT-Genehmigungen, aufgeschlüsselt nach den entsprechenden HS-Codes und nach Mitgliedstaat der Union, in den die Einfuhr erfolgt ist*; — Zahl der von Kongo erteilten FLEGT-Genehmigungen*; · Folgende Informationen werden von der Union veröffentlicht: — Menge der in die Union im Rahmen des FLEGT-Genehmigungssystems eingeführten Holzprodukte, aufgeschlüsselt nach den entsprechenden HS-Codes und nach Mitgliedstaat der Union, in den die Einfuhr erfolgt ist*; — Zahl der von der Union entgegengenommenen FLEGT-Genehmigungen*. · Informationen über Preise für Holz und Holzprodukte auf dem Markt der Union werden der kongolesischen Vertragspartei regelmäßig mitgeteilt. 3. Informationen, die vom gemeinsamen Ausschuss veröffentlicht werden 3.1. Sitzungsberichte des gemeinsamen Ausschusses und Verzeichnis seiner Beschlüsse 3.2. Gemeinsamer Bericht mit Informationen über: a) die Maßnahmen, die beide Vertragsparteien zur Verhinderung der Einfuhr von Holzprodukten illegalen Ursprungs ergriffen haben, um das lückenlose Funktionieren des FLEGT-Genehmigungssystems zu gewährleisten; b) die Fälle der Nichteinhaltung des FLEGT-Genehmigungssystems in Kongo und die Maßnahmen zur Lösung dieser Fälle; c) die Zahl der Fälle, einschließlich der Menge der betreffenden Holzprodukte, in denen Artikel 9 Absatz 1 zur Anwendung gelangt ist; d) die Maßnahmen zur Verhinderung der Ausfuhr von Holzprodukten illegalen Ursprungs in Nichtunionsländer oder der Vermarktung solcher Produkte im Inland; e) die Fortschritte, die bei der Verwirklichung der Ziele und Maßnahmen innerhalb einer bestimmten Frist erzielt werden sollen, und alle Themen, die mit der Umsetzung des Abkommens verbunden sind; f) Aufbau und Funktionsweise des gemeinsamen Ausschusses; g) unter Punkt 2 aufgeführte Veröffentlichungen der Vertragsparteien. 3.3. Leistungsbeschreibung, Tätigkeits- und Überwachungsberichte der unabhängigen Überwachungsinstanz 4. Zugang zu den Informationen Die genannten Informationen sind verfügbar: — auf der Internetseite des Ministeriums für Forstwirtschaft; — im technischen Sekretariat der kongolesischen Vertragspartei, das für die Überwachung des Abkommens zuständig ist; — in den Jahresberichten der Forstverwaltung, die im Forstministerium und den Departementdirektionen einsehbar sind; — in den nationalen und internationalen Printmedien. Zudem werden im Rahmen des Kommunikationsplans öffentliche Informationssitzungen veranstaltet, durch die insbesondere Personenkreise wie ortsansässige Bevölkerungsgruppen oder Zielgruppen ohne Internetzugang erreicht werden können.
1. Die Vertragsparteien verständigen sich darauf sicherzustellen, dass das Freiwillige Partnerschaftsabkommen und das FLEGT-Genehmigungssystem von allen…
I. Einleitung Die Union und Kamerun sind übereingekommen, dass im Rahmen der Umsetzung des Freiwilligen Partnerschaftsabkommens die Leistungsfähigkeit und…
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