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Der Missionsleiter übernimmt die Verantwortung für die EUCAP Somalia im Einsatzgebiet und übt die Anordnungs- und Kontrollbefugnis im Einsatzgebiet aus; er untersteht unmittelbar dem Zivilen Operationskommandeur.
Der Missionsleiter vertritt die EUCAP Somalia im Einsatzgebiet nach außen. Der Missionsleiter kann Mitgliedern des Personals der EUCAP Sahel Niger, die unter seiner Verantwortung stehen, Verwaltungsaufgaben im Zusammenhang mit Personal- und Finanzangelegenheiten übertragen.
Der Missionsleiter übt die ihm vom Zivilen Operationskommandeur übertragenen Anordnungs- und Kontrollbefugnisse über das Personal, die Teams und die Einheiten der beitragenden Staaten aus und trägt zudem die administrative und logistische Verantwortung, die sich auch auf die der EUCAP Somalia zur Verfügung gestellten Einsatzmittel, Ressourcen und Informationen erstreckt.
Der Missionsleiter erteilt dem gesamten Personal der EUCAP Somalia Weisungen zur wirksamen Durchführung der EUCAP Somalia im Einsatzgebiet, nimmt die Koordinierung und die laufenden Geschäfte der Mission wahr und leistet dabei den strategischen Weisungen des Zivilen Operationskommandeurs Folge.
Der Missionsleiter übt die Disziplinargewalt über das Personal aus. Für abgeordnetes Personal liegt die Zuständigkeit für Disziplinarmaßnahmen bei der jeweiligen nationalen Behörde gemäß dem nationalen Recht, oder dem betreffenden Organ der Union oder dem EAS.
Der Missionsleiter vertritt die EUCAP Somalia im Einsatzgebiet und sorgt für eine angemessene Außenwirkung der EUCAP Somalia .
Der Missionsleiter stimmt sich gegebenenfalls mit anderen Akteuren der Union im Einsatzgebiet ab. Der Missionsleiter erhält unbeschadet der Befehlskette vom Sonderbeauftragten in enger Abstimmung mit den zuständigen Leitern der Delegationen der Union in der Region vor Ort politische Handlungsempfehlungen.
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