Art. 6 32013D0354
Der Missionsleiter trägt die Verantwortung für die Mission im Einsatzgebiet und übt die diesbezüglichen Anordnungs- und Kontrollbefugnisse aus; er untersteht unmittelbar dem Zivilen Operationskommandeur.
Der Missionsleiter vertritt die Mission nach außen. Er kann Aufgaben der Personal- und Finanzverwaltung auf Mitglieder des Missionspersonals übertragen, wobei die Gesamtverantwortung jedoch bei ihm verbleibt.
Der Missionsleiter übt die ihm vom Zivilen Operationskommandeur übertragenen Anordnungs- und Kontrollbefugnisse über das Personal, die Teams und die Einheiten der beitragenden Staaten aus und trägt zudem die administrative und logistische Verantwortung, die sich auch auf die der Mission zur Verfügung gestellten Einsatzmittel, Ressourcen und Informationen erstreckt.
Der Missionsleiter erteilt dem gesamten Missionspersonal Weisungen zum Zwecke der wirksamen Durchführung von EUPOL COPPS vor Ort, nimmt die Koordinierung und die laufenden Geschäfte der Mission wahr und leistet dabei den strategischen Weisungen des Zivilen Operationskommandeurs Folge.
Der Missionsleiter übt die Disziplinargewalt über das Personal aus. Für abgeordnetes Personal liegt die Zuständigkeit für Disziplinarmaßnahmen bei den jeweiligen nationalen Behörden, beim betreffenden Organ der Union oder beim EAD.
Der Missionsleiter vertritt EUPOL COPPS im Einsatzgebiet und sorgt für eine angemessene Außenwirkung der Mission.
Der Missionsleiter stimmt sich gegebenenfalls mit anderen Akteuren der Union vor Ort ab. Unbeschadet der Anordnungskette erhält er vor Ort vom Sonderbeauftragten für den Nahost-Friedensprozess in Abstimmung mit den Leitern der einschlägigen Delegationen der Union politische Handlungsempfehlungen.
Herr Kauko AALTOMAA wird für die Zeit vom 1. Juli 2020 bis zum 30. September 2020 der Missionsleiter sein.