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Statistiken sollten unter Bezugnahme auf die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 definiert werden. Für die Zwecke dieses Beschlusses sollte außerdem zwischen europäischen Statistiken und anderen Statistiken unterschieden werden.
„Statistiken“ Statistiken im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 223/2009. Es handelt sich dabei entweder um europäische Statistiken oder um…
Die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2009 über europäische Statistiken , die den Bezugsrahmen für diese…
Europäische Statistiken werden sowohl vom ESZB als auch vom ESS entwickelt, erstellt und verbreitet, allerdings in getrennten rechtlichen Rahmen, die ihre…
Die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2009 über europäische Statistiken bildet einen Bezugsrahmen für die…
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des mit der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates…
Die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2009 über europäische Statistiken ist die Rechtsgrundlage für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.