Erwägungsgrund 2 32012D0504
Europäische Statistiken sollten nach den im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union und in der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 festgelegten statistischen Grundsätzen von Eurostat entwickelt, erstellt und verbreitet werden; diese statistischen Grundsätze wurden im Verhaltenskodex für europäische Statistiken in der vom Ausschuss für das Europäische Statistische System am 28. September 2011 überprüften und aktualisierten Fassung weiter ausgearbeitet.