32012D0533 — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungArt. 9 32012D0533AusgabenENTWURF BESCHLUSS DES GEMISCHTEN AUSSCHUSSES vom … zur Annahme seiner Geschäftsordnung Artikel 8Artikel 10 Jede Partei trägt die Kosten, die ihr aus der Teilnahme an den Sitzungen des Ausschusses entstehen. Artikel 8Artikel 10