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In seiner Resolution Nr. 134 vom 21. Mai 2011 hob der Gouverneursrat der EBWE hervor, dass die geplante Erweiterung des Mandats der EBWE verwirklicht werden sollte, ohne dass zusätzliche Kapitalbeiträge seitens der Anteilseigner der Bank erforderlich werden.
Mit den Resolutionen Nrn. 137 und 138 vom 30. September 2011 stimmte der Gouverneursrat der EBWE für die erforderlichen Änderungen des Übereinkommens zur…
Gemäß Artikel 4 Absatz 3 des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) beschlossen deren Gouverneure auf ihrer…
Mit einer Resolution vom 30. Januar 2004 hat sich der Gouverneursrat der EBWE für die nötige Änderung des Übereinkommens zur Errichtung der Bank ausgesprochen,…
Die Vertreter der Union in den Leitungsgremien der EBWE sollten alles tun, um die Bank zu ermutigen, dass sie ihre Geschäftstätigkeit aufmerksam überwacht, vor…
Gemäß der Entschließung Nr. 128 sollte die Verwendung des Kapitals der EBWE nach Maßgabe der vierten „Capital Resources Review“ (CRR4) für den Zeitraum…
Gemäß Artikel 56 des Übereinkommens muss der Gouverneursrat der EBWE bei allen Mitgliedern anfragen, ob sie die vorgeschlagenen Änderungen annehmen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.