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Die große Zahl der in dem vorliegenden Beschluss vorgesehenen Maßnahmen rechtfertigt es, zwei Durchführungsstellen einzusetzen. Das deutsche Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist bereits vom Rat und der Kommission mit der technischen Durchführung früherer Projekte im Zusammenhang mit der Ausfuhrkontrolle betraut worden. Es verfügt dementsprechend über ein umfangreiches Wissen und große Erfahrung auf diesem Gebiet. Expertise France ist mit der Durchführung der P2P-Projekte der Union für Güter mit doppeltem Verwendungszweck betraut. Expertise France wird aufgrund der Rolle, die sie bei der Durchführung des vorliegenden Beschlusses wahrnehmen wird, mit dafür sorgen, dass eine ordnungsgemäße Abstimmung mit Projekten, die Güter mit doppeltem Verwendungszweck betreffen, erfolgt —
Das deutsche Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (im Folgenden „BAFA“) war vom Rat mit der technischen Durchführung des Beschlusses 2009/1012/GASP…
Das deutsche Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (im Folgenden „BAFA“) ist vom Rat mit der technischen Umsetzung der Beschlüsse 2009/1012/GASP und…
Das deutsche Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle („BAFA“) ist vom Rat mit der technischen Durchführung der Beschlüsse 2009/1012/GASP und 2012/711/GASP…
Die technische Durchführung der in Artikel 1 Absatz 2 genannten Projektmaßnahmen erfolgt durch das deutsche Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)…
Die technische Durchführung der in Artikel 1 Absatz 2 genannten Projekte erfolgt durch das folgende Durchführungsstelle: Deutsches Bundesamt für Wirtschaft und…
Die technische Durchführung der in Artikel 1 Absatz 2 genannten Projektmaßnahmen erfolgt durch das deutsche Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.