Erwägungsgrund 2 32012D0712
Die Europäische Union betrachtet das CWÜ als eine wichtige Komponente im Nichtverbreitungs- und Abrüstungskontext und als einzigartiges Instrument für die Abrüstung und Nichtverbreitung, dessen Integrität und strikte Anwendung uneingeschränkt gewährleistet werden müssen. Alle EU-Mitgliedstaaten sind Vertragsparteien des CWÜ.