Erwägungsgrund 7 32012D0712
Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat am 28. April 2004 einstimmig die Resolution 1540 (2004) angenommen, in der bekräftigt wird, dass die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihrer Trägersysteme eine Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit darstellt. In der Folge hat der Sicherheitsrat die Resolutionen 1673 (2006), 1810 (2008) und 1977 (2011) angenommen, in denen die Ziele der Resolution 1540 (2004) bestätigt werden und zum Ausdruck kommt, dass dem Sicherheitsrat daran gelegen ist, seine Anstrengungen zu verstärken, eine vollständige Durchführung dieser Resolution zu erreichen. Die Umsetzung des CWÜ und die Umsetzung der Resolution 1540 (2004) und der damit verbundenen nachfolgenden Resolutionen sind sich gegenseitig verstärkende Ziele.